In unserem Grundgesetz heißt es in Artikel 5 zur Meinungsfreiheit: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Und dann: „Eine Zensur findet nicht statt“.
Streng genommen stimmt das natürlich. Es gibt keine staatliche Stelle, deren offizielle Aufgabe es ist, Zensur auszuüben, Artikel zu schwärzen, Zeitschriften zu verbieten und unliebsame Beiträge im Radio oder auf Webseiten zu löschen. Zwar mögen sich viele grüne Ideologen wünschen, dass sie diese Macht hätten, vorneweg der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann, aber sie wissen, dass sie es nicht Zensur nennen dürfen. Das wäre politisch nicht durchsetzbar. Deswegen gehen diese Leute neue Wege.