Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. Juni 2023, Aktenzeichen 2 AZR 296/22, hat wesentliche Fragen zum Einsatz von Videoüberwachung am Arbeitsplatz und deren rechtliche Konsequenzen aufgeworfen. Laut diesem Urteil dürfen Aufzeichnungen einer Videoüberwachung für eine Kündigung verwendet werden, selbst wenn der dokumentierte Verstoß bereits über ein Jahr zurückliegt. Interessanterweise hat das Gericht festgestellt, dass ein in einer Betriebsvereinbarung festgelegtes Verwertungsverbot nicht wirksam vereinbart werden kann. In diesem Kontext beleuchten die Rechtsanwälte Niklas Pastille und Christian Wiskocsill welche Schutzmaßnahmen Arbeitnehmer vor der Nutzung elektronischer Datenverarbeitung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle ergreifen können.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164