Monatlich und wöchentlich führen Arbeitgeber neue IT-Systeme im Betrieb ein. Und manchmal streitet der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber darüber, ob ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gegeben ist.
Bei einer solchen Diskussion ist es sehr vorteilhaft, sich über die eigene Rechtsposition im Klaren zu sein. Genau zu wissen, wie weit die eigene Mitbestimmung reicht.
Um hier trittsicher agieren zu können, macht es Sinn, sich nochmal die Facebook-Entscheidung in Erinnerung zu rufen. In der Facebook-Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in zahlreichen Aspekten konkretisiert.
In dieser Folge zeige ich Dir die Grundzüge der Facebook-Entscheidung auf. Danach wirst Du relativ genau wissen, ob etwaige Einwände des Arbeitgebers gegen die Mitbestimmung des Betriebsrats begründet sind - oder eben nicht.
Ich wünsche Dir viel Spaß!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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(0:00:00) - Einführung
(0:00:03) - Diskussion über die Facebook-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
(0:02:18) - Detaillierte Analyse der Facebook-Entscheidung
(0:06:41) - Definition und Bedeutung des Mitbestimmungsrechts und der Überwachung
(0:10:23) - Diskussion über den Keylogger-Fall und Risiken technischer Überwachungseinrichtungen
(0:14:30) - Voraussetzungen und Definitionen für das Mitbestimmungsrecht
(0:17:18) - Argumentation des Bundesarbeitsgerichts im Facebook-Fall
(0:19:07) - Anwendung des Mitbestimmungsrechts auf andere Plattformen wie Twitter
(0:20:30) - Unterschiede in der Rechtsprechung und Kriterien für das Mitbestimmungsrecht
(0:23:54) - Datenschutzproblematik bei Facebook und Bezug zu den USA
(0:24:26) - Abschluss der Folge und Ausblick auf kommende Themen