Kinder und Heranwachsende haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt. Hier geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention. Mitte November verabschiedete der saarländische Landtag ein neues Kinderschutzgesetz. Dieses ist ein zentraler Schritt zu einem umfassenden landesrechtlich verankerten Kinder- und Jugendschutz im Saarland.