In seinem Erkenntnis G352/2021 hielt der VfGH fest, dass die Sicherstellung von Mobiltelefonen in Strafverfahren ohne eine vorhergehende richterliche Bewilligung verfassungswidrig ist. In dieser Folge "3 Minuten Recht" erfahren Sie, warum dem so ist und wie der VfGH dies begründet.
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