viel, aber keine Waffenruhe
Der Internationale Gerichtshof hat im Verfahren zur Völkermordklage Südafrikas eine Reihe von Auflagen angeordet, die Israel erfüllen muss: keinen Genozid begehen, aktiv verhindern und bestrafen, Hilfsgüter zulassen, Beweise sichern und Bericht erstatten. Eine Waffenruhe war allerdings nicht darunter. In dieser Folge geht es darum, wieso dieser Verfahrensschritt so wichtig ist und was er mit Deutschland oder auch Uganda zu tun hat.
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