2004 wurden in EU pauschale Entschädigungen für Fluggäste bei Verspätungen oder Annullierungen eingeführt. Abhängig von der Flugstrecke bekommen verhinderte oder verspätete Passagiere bis zu 600 Euro pro Person. Eine einzigartige Entschädigungsregelung und somit ein großer Wurf im Interesse der Konsument:innen - einerseits. Andererseits hat die Fluggastrechteverordnung so viel Judikatur produziert wie kein anderer Rechtsakt und noch immer sind nicht alle Streitfragen geklärt. Auch die Durchsetzung der Ansprüche verläuft häufig zäh. Manche Fluglinien scheinen es sogar darauf anzulegen, geklagt zu werden. Welche Ansprüche wann bestehen, wie man sie durchsetzen kann und was zu tun ist, wenn sich Airline totstellen, erläutert "help"-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher. Sendung vom 3.2.2024