Der EuGH hat sich insbesondere in seinen Entscheidungen vom 14.12.2023 (Rs. C-340/21) und vom 25.01.2024 (Rs. C-687/21) mit der Pflicht zur Risikobeherrschung nach der DSGVO und deren Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche befasst. Der Podcast beleuchtet die Pflicht zur Risikobeherrschung und die Fortführung der Auslegung zu Art. 82 DSGVO. Hat der EuGH damit – wie ich meiner – den Ansatz einer datenschutzrechtlichen Verkehrssicherungspflicht begründet?
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