Das Hessische Landesarbeitsgericht musste einen Fall beurteilen, in dem ein Cateringunternehmen am Frankfurter Flughafen dem Betriebsratsvorsitzenden ein Hausverbot erteilte. Der Vorwurf gegen ihn lautete Urkundenfälschung, da er den Eingangsstempel der Betriebsleitung benutzt hatte, um Unterlagen des Betriebsrats zu stempeln. Neben dem Hausverbot reichte der Arbeitgeber auch eine Strafanzeige ein und initiierte ein Verfahren, um den Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat ausschließen zu lassen. Wie das LAG entschieden hat, erfahrt ihr im heutigen Video!
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br121