Es kommt vor, dass die Betriebsparteien darüber streiten, ob der Arbeitgeber die Kosten von erforderlichen Betriebsratsschulungen vollständig zu übernehmen hat. Streit entsteht insbesondere dann, wenn günstigere Alternativen vorhanden sind, auf die der Arbeitgeber die BR-Mitglieder verweist.
So zum Beispiel Webinare. In einem Fall, in dem es zwar nicht um Betriebsräte ging, wo aber die entsprechende Geltung des Betriebsverfassungsgesetz vereinbart war, ging es um solche Webinare. Die Arbeitgeberin wollte, dass die Mitglieder der Arbeitnehmervertretung an Webinaren teilnehmen anstatt Präsenzseminare besuchen.
In dieser Folge verrate ich Dir, wie das Bundesarbeitsgericht diesen Streit entschieden hat, nachdem zuvor bereits das LAG Düsseldorf diese Frage beantworten musste.
Viel Spaß dabei!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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