Das unerlaubte Posten von Bildern aus dem betrieblichen Bereich ist ein wichtiger Kündigungsgrund „an sich“. Das entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht. Ein Frachtpilot hatte gegen seine Kündigung geklagt. Trotz Geheimhaltungsverpflichtung und vorheriger Zustimmungserfordernisse für Veröffentlichungen hatte er Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken geteilt. Eine Nebentätigkeit hatte er zwar beantragt und auch genehmigt […]