Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines Barbetriebs gegen das in Basel verfügte Abgabeverbot von Lachgas nicht eingetreten. Damit sind die entsprechenden Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichts rechtskräftig, wie das Kantonale Laboratorium am Mittwoch mitteilte. Ausserdem: * Gotthardpass öffnet Mitte Mai * Flughafen Bern und Segelfluggruppe einigen sich Weitere Themen: - Bundesgericht: Basler Abgabeverbot von Lachgas definitiv