Nicht jeder Arbeitgeber versucht, als lästig empfundene Betriebsratsmitglieder zu behindern oder zu benachteiligen. Manch einer wählt stattdessen den umgekehrten Weg und macht sich den Betriebsrat durch Begünstigung gefügig. Bloß: Wo genau verläuft die Grenze zwischen verbotener Begünstigung und erwünschter vertrauensvoller Zusammenarbeit? Die W.A.F.-Referenten Lina Goldbach aus München und Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin weisen den Weg.
Themen in der heutigen Folge:
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