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Die Freude ist groß. Das Wunschkind kündigt sich an. Und es ist beruhigend, wenn der Arzt signalisieren kann: Der Embryo im Mutterleib entwickelt sich normal. Dafür gibt es einen einfachen Bluttest. Er schließt Trisomie aus – das sogenannte Down-Syndrom.
Doch was ist, wenn der Test einen Gendefekt bestätigt? 121 Abgeordnete im Bundestag wollen eine ethische Debatte über die Folgen von Gentests anstoßen. Aus Berlin berichtet ERF Hauptstadtkorrespondent Oliver Jeske.
Autor: Oliver Jeske
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