Das Grundgesetz schreibt lediglich eine Obergrenze von fünf Prozent für eine Wahlhürde vor – eine sogenannte Schrankenschranke. Es muss sie laut der Hälfte aller Lucke-&-Hengstmann-Hosts gar nicht geben – aber die Gegenmeinung kommt dennoch auf stattliche fünfzig Prozent.
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