"The Pirate Bay" ist eine Webseite, die der Content-Industrie schon seit über zehn Jahren ein Dorn im Auge ist. Urheberrechtlich geschützte Inhalte werden dort zwar nicht zum Download angeboten, dafür findet man aber Verweise, über die sich Filme, Musik und Software anderweitig herunterladen lassen. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass das Angebot von The Pirate Bay gegen das Urheberrecht verstößt. Damit macht das Gericht auch den Weg frei für eine Sperrung der Webseite durch Internetzugangsanbieter. Worum es in dem Fall geht und was die Entscheidung für das offene Netz und die Grundrechte bedeutet, besprechen Tom Ehrhardt von FluxFM und Volker Tripp in der 76. Ausgabe von "In digitaler Gesellschaft". Für Updates zu netzpolitischen Themen und Kampagnen folgt uns auf Twitter: https://twitter.com/digiges Für Hintergrundinformationen und Stellungnahmen besucht unseren Blog: https://digitalegesellschaft.de/ Erfahrt mehr über Netzpolitik und unsere Arbeit: Facebook: https://www.facebook.com/DigitaleGesellschaft Soundcloud: https://soundcloud.com/digiges/ Flickr: https://secure.flickr.com/photos/digitalegesellschaft Newsletter: https://digitalegesellschaft.de/uber-uns Unterstützt unseren Kampf für Grundrechte und Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Mit einer Fördermitgliedschaft: https://digitalegesellschaft.de/foerdermitglieder oder mit einer Spende: https://digitalegesellschaft.de/unterstuetzen