Darf man einfach so Teile aus einer fremden Tonaufnahme samplen und in eigene Stücke einbauen? Mit dieser Frage befassen sich seit mittlerweile fast zwei Jahrzehnten diverse deutsche Gerichte anlässlich eines Rechtsstreits zwischen den Elektronikpionieren von Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham. 1997 hatte Pelham eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Stück „Metall auf Metall“ entnommen und im Loop unter den Track „Nur Mir“ von Sabrina Setlur gelegt. Kraftwerk zogen daraufhin vor Gericht. Zweimal ging die Sache durch alle Instanzen bis schließlich im vergangenen Jahr das Bundesverfassungsgericht entschied und sich für ein Recht auf Sampling aussprach. Das möchte nun aber der Bundesgerichtshof offenbar nicht einfach so stehen lassen und hat jetzt sogar den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Worum es bei dem Streit zwischen den Gerichten geht und was das alles mit Eurem Alltag im Internet zu tun hat, besprechen Winson von FluxFM und Volker Tripp in der 74. Ausgabe von „In digitaler Gesellschaft“. Für Updates zu netzpolitischen Themen und Kampagnen folgt uns auf Twitter: https://twitter.com/digiges Für Hintergrundinformationen und Stellungnahmen besucht unseren Blog: https://digitalegesellschaft.de/ Erfahrt mehr über Netzpolitik und unsere Arbeit: Facebook: https://www.facebook.com/DigitaleGesellschaft Soundcloud: https://soundcloud.com/digiges/ Flickr: https://secure.flickr.com/photos/digitalegesellschaft Newsletter: https://digitalegesellschaft.de/uber-uns Unterstützt unseren Kampf für Grundrechte und Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Mit einer Fördermitgliedschaft: https://digitalegesellschaft.de/foerdermitglieder oder mit einer Spende: https://digitalegesellschaft.de/unterstuetzen