Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 können EU-Bürger verlangen, dass Suchmaschinen wie z.B. Google bestimmte mit ihrem Namen verknüpfte Suchergebnisse nicht mehr in den Trefferlisten anzeigen. Nach wie vor ist aber unklar, wie weit dieses Recht genau reicht. Müssen die Suchergebnisse nur auf den europäischen Varianten der Suchmaschinen, also z.B. Google.de, zensiert werden oder weltweit? Während diese Frage beim Europäischen Gerichtshof aktuell noch auf eine Entscheidung wartet, hat ein US-Gericht nun geurteilt, dass Google nicht zur weltweiten Löschung von Suchergebnissen verpflichtet werden kann. Was das für das Recht auf Vergessenwerden bedeutet, besprechen Nadine Kreutzer von FluxFM und Volker Tripp in der 96. Ausgabe von "In digitaler Gesellschaft".