Carl, Greg und Kieth können nicht singen.
Schon wieder die besondere Zweckbindung.Was war das nochmal?
Ach ja, Folge 33. Diesmal aus dem Blickwinkel der Administratoren. Dürfen Admins überwacht werden?
BDSG § 31 Besondere Zweckbindung
Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.
GAU – Daten von 31 Millionen Nutzern der App ai.type Keyboard geleakt
TUWAT! Wir sind in Leipzig auf dem 34C3!