Böhmermanns „Schmähgedicht“ bleibt weiterhin in großen Teilen verboten, das OLG Hamburg hat die Berufung abgelehnt. Nur noch sechs der ursprünglich 24 Zeilen sind erlaubt. Das ist insofern witzig, als der Gedicht-Rumpf so erst zur Beleidigung wird. Denn wenn jemand einfach zu Herrn Erdogan geht und ihn „sackdoof, feige und verklemmt“ nennt, so wäre […]
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