Die niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hat jüngst verkündet, dass die Nutzung von WhatsApp durch Apotheken, um Kunden die Rezeptbestellung per WhatsApp zu ermöglichen datenschutzrechtlich unzulässig ist. Die niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hat jüngst verkündet, dass die Nutzung von WhatsApp durch Apotheken, um Kunden die Rezeptbestellung per WhatsApp zu ermöglichen datenschutzrechtlich unzulässig ist. Die wird dann in einem Merkblatt für die Nutzung von WhatsApp in Apotheken (PDF) erläutert. Beim Lesen des Merkblatts kam ich aus dem Staunen kaum heraus. Wenn wir […]