Kampfmittel sind sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, wie zum Beispiel:
Bomben, Minen, Granaten, Spreng und Zündmittel, Patronen Zünder und Zündmittel, Teile von Munition
Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu
verändern oder in Besitz zu nehmen sowie Flächen, auf denen Kampfmittel entdeckt worden sind, zu betreten.
Verhaltensregeln:
Es darf keine Lageveränderung herbeigeführt werden!
Der Fundort ist zu markieren.
Sichern Sie den Bereich vor dem Zutritt durch andere Personen ab.
Den Fundort unverzüglich der zuständigen Sicherheitsbehörde oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle melden.
Kampfmittel auf keinem Fall selbst zu nächsten Polizeidienststelle bringen! Selbst das ist schon strafbar! Auch das nicht melden des Fundes ist strafbar!
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