Kernkompetenz Pferd - Pferdegesundheit mit Tierärztin Dr. Veronika Klein

Willkommen bei dem Podcast Kernkompetenz Pferd! Toll, dass du deine Zeit mit Fortbildung über Pferdegesundheit verbringst, hier möchte ich mein Anliege mit dir teilen: wir bauen deine Fachkompetenz aus! - #informierterPferdemensch - Meine Vision Die Welt für unsere Pferde zu einem besseren Ort zu gestalten - indem ich Reitern helfe ihre Herzenspferde nachhaltig gesund und glücklich zu erhalten! Meine Mission Vermittlung von theoretischem Wissen und praktischen Fähigkeiten zur Thematik Pferdegesundheit - einfach, sachlich und umsetzbar für jeden #besseralsgestern Mein Versprechen ???????????? #???? pferdegerecht - unabhängig von Methoden, Theorien und Lehren, sondern fürs Pferd #???? fundiertes Pferdewissen (Fachtierarzt für Pferde) - unaufgeregt, kompakt, verständlich und umsetzbar #???? zugänglich für jeden, von überall, zu jeder Zeit - Nutzung von moderne Medien in Zeiten der Digitalisierung

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episode 19: Episode #19 Pferdepass


Episode #19 Pferdepass Wer braucht einen? Was steht drin? Unterschied Schlachtpferd und Nicht-Schlachtpferd? Grün, Lila, Rot? In dieser Episode beantworten wir diese Fragen? Wer muss einen Pferdepass haben? Die Antwort ist einfach – alle! Episode #19 Pferdepass

Wer braucht einen? Was steht drin? Unterschied Schlachtpferd und Nicht-Schlachtpferd? Grün, Lila, Rot? In dieser Episode beantworten wir diese Fragen?

Wer muss einen Pferdepass haben?

Die Antwort ist einfach – alle! Das bedeutet jeder Equide in der EU, dazu gehören Turnierpferde, Rentner, Shetty, Freizeitpferde und Zebras – falls du eins im Garten stehen hast ????

In der Praxis gibt es immer noch Pferde ohne Pferdepass – das führt zu einigen Verboten und Einschränkungen. Ein Pferd ohne Equidenpass darf nicht verkauft werden. Eine Turnierteilnahme ist untersagt und der Transport ist ebenfalls verboten. Ein Mythos der sich hartnäckig hält, ein Pferdepass dient des Besitznachweises. Das ist falsch, dazu benötigt man die Eigentumsurkunde und nicht wie oft angenommen den Pferdepass. Der Equidenpass muss bei Tod der TKB (Tierkörperbeseitigung) vorgelegt werden, wenn dies nicht möglich ist, können Strafen verhängt werden oder im schlimmsten Fall das Pferd liegen gelassen werden am Hof statt es abzutransportieren. Das ist auch der Grund warum auch für alte Pferde ein Pferdepass beantragt werden sollte, da sich sonst in der schon traurigen Situation noch mit Papierkram auseinandergesetzt werden muss. Oft höre ich “Das lohnt sich doch nicht mehr, der ist über 20 Jahre alt” – da ist es aus meiner Sicht gerade aus den genannten Gründen doch sehr wichtig und sinnvoll.

Welche Pferdepässe gibt es in der EU?

In Deutschland sieht man rote, grüne und lila färbende Pässe und die ausländischen Pässe sehen nochmal ganz anders aus. Was bedeutet denn nun die Farben?

Roter Pferdepass: Der Pass wurde vom Zuchtverband ausgestellt – ist aber damit nicht automatisch eine Zuchtbescheiningung – Vorsicht.


Grüner Pferdepass: Der Pass ist von der FN ausgestellt worden. Fehlen Unterlagen im Pass, müssen diese bei der ausstellenden Vereinigung angefordert werden. Als Beispiel der Arzneimittel-Anhang, der fehlt in den alten Pässen, hast du einen grünen bestellst du ihn bei der FN nach, hast du einen roten Pass bestellst du ihn bei dem Zuchtverband, der vorne auf deinem Pass abgedruckt ist.

Lila Pferdepass: Das sind die FEI-Pässe, die sind notwendig, wenn dein Pferd auf internationale Turniere geht. Diese Pferde müssen gechipt sein.

Was steht drin im Pferdepass?

Die Unterlagen werden bei der FN oder dem Zuchtverband bestellt – dann wird der Tierarzt verständigt, wenn die Unterlagen eingetroffen sind und nicht vorher. Immer wieder werden Termine ausgemacht mit der Tierarztpraxis und vor Ort wird festgestellt, es liegen keine Unterlagen vor. Der Tierarzt hat die nicht vorrätig dabei, sondern die müssen immer für das jeweilige Pferd beantragt werden durch den Pferdebesitzer.

Das Pferd wird dann gezeichnet durch den Tierarzt – das dient der genauen Identifikation. Ist das Pferd nach 2009 geboren, muss das Pferd ebenfalls durch den Tierarzt gechipt werden oder es wird beim Fohlenbrenntermin durchgeführt. Auch der Chip wird von der FN ausgeliefert und liegt nicht beim Tierarzt. Dann wird alles fertig ausgefüllt und zur FN zurück geschickt, einige Wochen später erhält man dann einen neuen Pferdepass.

Weitere Eintragungen sind der Besitzerwechsel, auch dafür muss der Pass zur FN geschickt werden. Ebenfalls muss der Lebensmittelstatus bei jedem Besitzerwechsel durch den neuen Besitzer bestätigt werden im Pass mit einer Unterschrift. Natürlich stehen hier auch alle Impfungen drin, sollten sie zumindestens – mehr Informationen zu Impfungen findest du in den ersten beiden Episoden im Podcast -> hier gehts zur Episode

Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd? 

Das ist hier die Frage?! Hat beides Vor- und Nachteile, die ich im folgendem besprechen möchte:

Schlachtpferd:

– Pflicht ein Bestandsbuch zu führen durch den Pferdehalter, dort müssen alle Medikamente eingetragen werden – dazu zählt zum Beispiel die Wurmkur
– der Tierarzt stellt nach jeder Behandlung einen AUA-Beleg aus (Anwendung- und Abgabebeleg) für jedes Medikament
– einige Medikamente sind verboten für Schlachtpferde – dazu gehört: Phenylbutazon, einige Antibiotika und Pergolid (Cushing/PPID-Medikament)
– einige Medikamente müssen sofort in den Pass eingetragen werden, zum Beispiel Acepromazin (Sedierungspaste) – es ist falsch, dass alle Medikamente bei Schlachtpferden in den Pass eingetragen werden müssen! Lediglich bei den Medikamente, die auf der Positivliste stehen besteht eine Eintragungspflicht.
– Umtragung zum Nicht-Schlachtpferd jeder Zeit möglich
– Die Entscheidung zur Tötung liegt beim Besitzer, beim Nicht-Schlachtpferd liegt die Entscheidung beim Tierarzt und ist nur aus einem vernünftigen Grund – also erheblicher Schäden, Leiden oder Schmerzen möglich.
Beispiel: Ein Pferd mit einer chronischen Atemwegserkrankung kann nicht mehr im Reitsport eingesetzt werden, aber auf der Wiese ohne Belastung ist es glücklich und kann noch viele Jahre leben – dann liegen keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden vor, sonder es ist “nur” reituntauglich. Aus meiner Sicht darf es dann NICHT eingeschläfert werden, wäre es ein Schlachtpferd kann der Besitzer jedoch entscheiden es jeder Zeit zum Schlachter zu bringen.

Nicht-Schlachtpferd

– Hier ist keine Eintragung von Medikamenten in den Pferdepass nötig
– KEIN Bestandsbuch, KEINE AUA-Belege
– Tötungsentscheidung liegt beim Pferdebesitzer
– ABER es dürfen auch nicht alle Medikamente eingesetzt werden, das ist ein weitverbreiteter Irrglaube – > sondern es dürfen nur Medikamente eingesetzt werden, die für das Pferd eine Zulassung haben!! Gibt es kein für das Pferd zugelassenes Medikament greift die Umwidmungskaskade und es dürfen Medikamenten für andere Tierarten eingesetzt werden, gibt es da auch keine, erst dann! darf aus der Humanmedizin Präparate eingesetzt werden. Die Aussage Nicht-Schlachtpferde dürfen alle Medikamente auf dem Markt bekommen ist damit falsch! Beispiel: ACC-Tabletten, diese gibt es für Mensch und Pferd, also ist der Tierarzt verpflichtet das Pferdepräparat zu verschreiben, sonst macht er sich strafbar!
– Einmal Nicht-Schlachtpferd immer Nicht-Schlachtpferd! eine Umtragung ist nicht möglich!

Pflichten im Zusammenhang mit dem Pferdepass

Der Pferdehalter ist verantwortlich, dass der Pass immer beim Pferd liegt, das Bestandsbuch ausgefüllt ist und ebenfalls vorliegt. Das ist heikel, denn der Pferdebesitzer ist NICHT immer der Pferdehalter! Als Beispiel ein großer Pensionsstall mit 100 Pferden, 100 Pferdebesitzer und 1 Pferdehalter, nämliche der Stallbesitzer – der ist also verantwortlich, wenn das Amt kommt und Pässe kontrollieren möchte, dass alle 100 Pässe unverzüglich vorliegen… sicher kein gelebter Alltag in den Reitställen, dass der Pferdehalter die Pässe vorliegen hat, sie also im Stall liegen. Ausnahme die Fahrt zur Pferdeklinik, Fohlen bei Fuss oder bei einem Ausritt muss der Pass nicht beim Pferd sein.


Hier kannst du direkt in die Episode reinhören:


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 June 10, 2018  16m