Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Wie Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall durchgesetzt werden können. Der Podcast bietet Regulierungstipps und gibt Hilfestellung bei der Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung.

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VRN003 - Haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall?


Was ist Nutzungsausfall? Wenn Sie Ihr beschädigtes Auto nach einem Unfall in die Werkstatt zur Reparatur geben, haben Sie für die Dauer der Reparatur kein Fahrzeug zur Verfügung. Verzichten Sie in dieser Zeit auch auf einen Mietwagen, steht Ihnen stattdessen Nutzungsausfall zu.
Für den Ausfall Ihres eigenen Fahrzeugs haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für die entgangene Nutzung. 
Wie lange steht Ihnen Nutzungsausfall zu? Der Nutzungsausfall wird pro Tag der Reparatur bzw. der unfallbedingten Ausfallzeit erstattet. Dieser Zeitraum wird vom Gutachter vorgegeben. Die Dauer hängt davon ab, wie lange die Werkstatt für die Reparatur brauchen wird.
Kommt es bei der Reparatur zu Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben, kann Nutzungsausfall auch für eine längere Zeit gefordert werden. 
Sie sollten aber dann, wenn die Reparatur sich wesentlich hinauszögert bei Ihrer Werkstatt nachhaken, was der Grund für die Verzögerungen ist und ob es Möglichkeiten gibt, die Reparaturdauer zu verkürzen. In Extremfällen kann hier sogar ein Werkstattwechsel in Betracht kommen. 
Verzögert sich die Reparatur weil Teile nicht geliefert werden konnten, oder Feiertage in die Reparaturzeit fallen, steht Ihnen auch für diese Zeit Nutzungsausfall zu. 
Nicht nur für die Dauer der Reparatur besteht der Anspruch auf Nutzungsausfall sondern auch für den Tag, an dem das Auto vom Gutachter besichtigt wird und deswegen nicht genutzt werden kann. Außerdem dürfen Sie sich zwei bis drei Tage Zeit nehmen, ob Sie die Reparatur beauftragen wollen. Stehen im Gutachten 5 Tage Reparaturdauer, können so leicht 8 bis 9 Tage Nutzungsausfall entstehen.
Ist Ihr Auto nicht mehr reparabel und Sie müssen sich nach einem Ersatzwagen umsehen, wird üblicherweise eine Dauer von 12 - 14 Tagen angenommen. 

Wie hoch ist der Nutzungsausfall? Für die Höhe des Nutzungsausfall haben sich Pauschalbeträge etabliert, die in Tabellen festgehalten sind. Die Höhe dieser Tagespauschale ist unter anderem abhängig von der Fahrzeugklasse. Kraftfahrzeuge werden in unterschiedliche Fahrzeugklassen kategorisiert. Je teurer das Fahrzeug ist, desto höher ist die tägliche Nutzungsausfallpauschale. Die Werte beginnen bei 23,00 € pro Tag und gehen bis 175,00 €.   Auch Hubraum und das Fahrzeugalter sind Bewertungskriterien. Bei Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind, wird um eine Klasse herabgestuft. Ist der Wagen älter als 10 Jahre, wird nochmals eine Klasse herabgestuft. 

Wann haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall  Gefordert wird, dass Sie sowohl die Möglichkeit zur Nutzung haben, als auch den Willen einer Fahrzeugnutzung, Ihnen aber kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Sollten Sie noch einen Zweitwagen haben, der nicht unbedingt benötigt wird, wird es mit dem Nutzungsausfall schwierig. Das heißt aber nicht unbedingt, dass Ihnen generell kein Schadensersatz zusteht nur weil Sie noch ein Zweitauto haben. Üblicherweise sind alle Fahrzeuge in der Nutzung verplant und man kann nicht ohne weiteres auf ein Auto verzichten.
Sollte Ihnen aber z.B. unfallbedingt Ihr Motorrad ausfallen und ihr Auto wird nicht genutzt, haben Sie kein Recht auf Entschädigung, da Sie Ihren Wagen nutzen können. 
Legen Sie die Suche nach einem Ersatzfahrzeug erst einmal auf Eis und rechnen den Schadensersatz nach Gutachten ab, verweigert Ihnen die Versicherung in der Regel den Nutzungsausfallersatz und fordert den Nachweis einer Ersatzbeschaffung. Hier wird immer das selbe Argument angebracht, dass ohne Ersatzkauf der Nutzungswille nicht gegeben sei und daher kein Anspruch auf Nutzungsausfall bestehe. Ein Nutzungswille sei erst dann bewiesen, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug kaufen. 
Das ist Unsinn! Lassen Sie sich auf diese Sparargumente der Versicherung nicht ein. Den Nutzungswillen weisen Sie nicht erst durch einen Neukauf nach. Der ist schon dadurch bewiesen, dass Sie vor dem Unfall ein Fahrzeug hatten. Denn ohne den Willen einer Fahrzeugnutzung hätten Sie nicht schon vor dem Unfall ein Auto besessen.
Auch wenn Sie keinen Ersatz kaufen, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, auch wenn Sie erst einige Wochen oder Monate später ein anderes Auto kaufen.  



Weitere Themen zum Verkehrsrecht finden Sie auch auf meiner Internetseite: www.verkehrsrecht-nuernberg.eu


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 July 23, 2016  6m