Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Wie Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall durchgesetzt werden können. Der Podcast bietet Regulierungstipps und gibt Hilfestellung bei der Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung.

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VRN008 - Wie Sie den Restwert vom Auto richtig durchsetzen


Der Restwert des Autos ist ebenfalls eine beliebte Stellschraube, an der die Versicherungen gerne drehen, um bei der Schadensregulierung Geld einzusparen. Dabei schrecken die Versicherer auch nicht zurück, gegenüber Ihnen als Unfallopfer Unwahrheiten zu verbreiten, die rechtlich gar nicht haltbar sind.
Zur Not lassen es die Versicherungen auch gerne auf eine Klage ankommen. Dann wird eben erst einmal so lange wie möglich abgewartet, um zu sehen, wie weit Sie gehen würden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, schreckt vor einem Gerichtsverfahren dann doch - leider - eher zurück.
Leider deshalb, weil Sie auf Geld verzichten, das Ihnen zusteht. Nur weil die Versicherung rechtswidrig kürzt.  
Wer sich doch traut zu klagen, kann dann beobachten, dass die Versicherung kneift, wenn sie die Klage auf den Tisch bekommt. Dann wird plötzlich gezahlt.
Das gilt zwar nicht in allen Fällen.
Es ist aber doch sehr oft zu beobachten, dass die Zahlungswilligkeit steigt, je aussichtsloser das Gerichtsverfahren für die Versicherung ist. Dann zeigt sich auf einmal die Bereitschaft, den tatsächlichen Restwert, der Ihnen zusteht, zu regulieren.
Damit Sie bei der Schadensregulierung wissen, worauf Sie achten sollten und welche Lügen der Versicherungen Sie nicht akzeptieren sollten, habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

  1. Beauftragen Sie einen eigenen Gutachter
Damit Sie überhaupt wissen, wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall ist, benötigen Sie ein Gutachten. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, denn der macht keine Angaben zur Höhe Restwertes. Der Kostenvoranschlag kalkuliert lediglich die möglichen Reparaturkosten.
Sie brauchen auf jeden Fall einen Sachverständigen, der Ihnen ein Unfallgutachten erstellt.
Der Gutachter holt im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens Restwertangebote von Anbietern aus dem Umkreis ein. Im Gutachten sollten wenigstens 3 Anbieter genannt sein. 
Greifen Sie vor allem auf einen eigenen Gutachter zurück.
Denn lassen Sie das Fahrzeug von einem Gutachter schätzen den die Versicherung beauftragt hat, ist davon auszugehen, dass das Restwertangebot
a) nicht vom örtlich relevanten Markt kommt, b) der Restwert wesentlich höher ist, als bei einem selbst beauftragten Gutachter.
Das kann Ihnen relativ egal sein, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich verkaufen wollen.
Haben Sie aber vor, Ihr Auto zu behalten, weil es noch gefahren werden kann, verlieren Sie unter Umständen einige hundert Euro, wenn Sie die Schätzung dem Gutachter der Versicherung überlassen.

  1. Restwert laut Gutachten von der Versicherung fordern

Sobald Sie das Gutachten erhalten haben, reichen Sie es bei der Versicherung ein und fordern die Versicherung auf, die Beträge zu regulieren, die im Gutachten genannt sind. Wollen oder müssen Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie dies auf der Basis des Restwerts im Gutachten machen. Sie müssen nicht abwarten, bis die Versicherung sich bei Ihnen gemeldet hat.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihr Auto an den Händler verkaufen, der das höchste Restwertangebot gemacht hat. Die Versicherung muss nur auf Basis dieses Angebots regulieren. Wenn Sie weniger für Ihr Auto bekommen als im Gutachten steht, muss die Versicherung Ihnen diese Differenz nicht erstatten. Auf dem Schaden bleiben Sie dann sitzen.
Können Sie dagegen einen besseren Preis rausholen, müssen Sie das der Versicherung nicht mitteilen.

  1. Ist das Angebot der Versicherung verbindlich
Sie werden damit rechnen müssen, dass die Versicherung ein anderes Restwertangebot eingeholt und Ihnen entweder in einem separaten Schreiben oder mit der ersten Abrechnung schicken wird.
Dabei kommt es zu den abenteuerlichsten Angeboten, die in der Regel nie vom örtlich relevanten Markt stammen, teilweise sogar aus dem europäischen Ausland kommen und über Restwertbörsen eingeholt wurden, zu denen Sie selbst niemals Zugang hätten.
Dieses Angebot sollten Sie auf jeden Fall dann beachten, wenn Sie Ihr Auto noch haben.
Sie wollen Ihr Auto verkaufen, haben es aber noch, wenn das Restwertangebot der Versicherung eingeht. In einem solchen Fall vertritt auch der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 01.06.2016, VI ZR 316/09) die Auffassung, dass Sie verpflichtet sind, das Angebot der Versicherung aus der Restwertbörse anzunehmen.


  1. Ich will mein Fahrzeug verkaufen, muss ich auf ein Restwertangebot der Versicherung warten?
Wenn Sie nach Erhalt des Gutachtens Ihr Auto zum Restwert verkauft wollen, den der Gutachter kalkuliert hat, müssen Sie nicht erst eine Antwort bzw. ein Angebot der Versicherung abwarten.  
Sollte die Versicherung dann behaupten, Sie hätten darauf warten müssen, bis Ihnen ein Restwertangebot vorgelegt wurde, ist das gelogen. Zwar gab es zu diesem Thema einmal eine Ausreißerentscheidung des OLG Köln vom 16.07.2012, 13 U 80/12  die völlig konträr zur BGH-Meinung und der restlichen Rechtsprechung in Deutschland verlief. Mittlerweile haben aber auch die Kölner Richter auf den richtigen Weg zurück gefunden und diese Rechtsprechung revidiert (LG Köln, Urteil vom 08.10.2014, 13 S 31/14). 
Es ist allein Ihre Entscheidung, wann Sie den PKW verkaufen. Die Versicherung darf Ihnen keine eine Vorschriften machen, wann, an wen und zu welchem Preis Sie Ihr Auto verkaufen. Diese Meinung wird vom Bundesgerichtshof schon seit Jahrzehnten vertreten (BGH NJW 1993, 1849).
Wird dann weiterhin auf dem Restwertangebot beharrt und die Versicherung weigert sich, den Restwert Ihres Gutachters abzurechnen, sollten Sie dies unter keinen Umständen akzeptieren und zur Not auch Klage einreichen.

Zusammengefasst sollten Sie beachten: - beauftragen Sie am besten einen Gutachter Ihrer Wahl - wenn Sie das Gutachten haben, können Sie Ihr Auto zum Restwert im Gutachten verkaufen - liegt Ihnen schon vor dem Verkauf des Autos ein höheres Angebot der Versicherung vor, nehmen Sie dieses an, auch wenn es nicht vom örtlichen Markt stammt, - wenn Sie Ihr Auto behalten, muss die Versicherung bei der Abrechnung den Restwert aus Ihrem Gutachten zugrunde legen.


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 October 4, 2016  7m