Der Fragenkatalog SBF See ist eine trockene Materie. In diesem Podcast zur Vorbereitung auf den Sportbootführerschein See bereiten wir euch den Fragenkatalog auf. Wir lesen die Fragen und die richtige Antwort vor und erklären das Ganze ein wenig.
Wir haben beide den Sportseeschifferschein in der Tasche. Ab dem Sportküstenschifferschein haben wir das so gemacht, dass nur Thomas in die Schule gegangen ist und wir uns gemeinsam auf die Prüfung vorbereitet haben. Inzwischen sind wir der Überzeugung, dass die Scheine auch ohne Schule zu schaffen sind. Wichtig ist, dass man sich mit der Materie gründlich auseinandersetzt. Dahin führen viele Wege, hier kommt einer dazu.
In dieser Folge geht es um den Fragebogen 9, Teil 1.
Fragenkatalog SBF See: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Fragenkatalog-See/Fragenkatalog-See-node.html
Stand 1. Juni 2017, alles natürlich ohne Gewähr!
Auf unserem Blog könnt ihr die Fragebögen online testen und die Fragen nach Themengebieten sortiert lernen (da gibt’s dann auch Lösungshinweise zu den Antworten):
Fragen nach Themen üben: Fragen nach Themengebieten
Prüfungsbogen online üben: Fragebögen
Die Folge gibt es ohne das Gequatsche zum öfter hören hier: Podcastfolgen Kurzfassung
Wenn ihr zwischendruch Lust auf ein Quiz habt, versucht es doch mal hiermit: Quiz Tonnen und Zeichen
Über Hinweise was wir besser machen können freuen wir uns, schreibt uns doch an: funkspruch@segeln-minimal.de.
Viel Erfolg
Katrin und Thomas
Und das sind die Fragen in der Reihenfolge, wie wir sie im Podcast behandeln, a ist jeweils die richtige Antwort.
a. Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.
b. Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch Fahrt über Grund macht.
c. Wenn es weder auf Grund sitzt noch vor Anker liegt noch manövrierbehindert oder manövrierunfähig ist.
d. Wenn es weder an Land festgemacht ist noch vor Anker liegt noch Fahrt durchs Wasser macht.
a. Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht.
b. Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes in Fahrt.
c. Ein Fahrzeug mit gefährlicher Ladung vor Anker von weniger als 100 m Länge.
d. Ein vor Anker liegendes Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge.
a. Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Steuerbordseite hat.
b. Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Backbordseite hat.
c. Es muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen.
d. Es muss das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug ausweichen.
a. Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt.
b. Verbot der Durchfahrt und Sperrung für Kleinfahrzeuge.
c. Verbot der Durchfahrt, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne laufende Antriebsmaschine befahrbar.
d. Verbot der Durchfahrt, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar.
a. Mindestens die dreifache Wassertiefe bei Kette oder die fünffache bei Leine.
b. Mindestens die fünffache Wassertiefe bei Kette oder die dreifache bei Leine.
c. Mindestens die dreifache Wassertiefe bei Kette oder die vierfache bei Leine.
d. Mindestens die vierfache Wassertiefe bei Kette oder die fünffache bei Leine.
Einen tollen Artikel von Sönke Roever zum Ankern findet ihr hier:
https://www.blauwasser.de/ankern
a. Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers/Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.
b. Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers/Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.
c. Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers.
d. Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers.
a. Mit Lappen aufnehmen und umweltgerecht entsorgen.
b. Räume lüften und abwarten.
c. Gleichmäßig verteilen.
d. Mit entsprechendem Mittel neutralisieren.
a. Die Backbordseite – der Radeffekt zieht das Fahrzeug an die Pier.
b. Die Steuerbordseite – der Radeffekt zieht das Fahrzeug an die Pier.
c. Die Steuerbord- oder Backbordseite je nach Ruderlage.
d. Es gibt keine empfehlenswerte Anlegeseite.
a. Durch Schraubenstrom und Richtung des Propellers.
b. Durch Schraubenstrom und Anstellwinkel des Propellers.
c. Durch den Schraubenwiderstand und Anstellwinkel des Propellers.
d. Durch den Schraubenwiderstand und Richtung des Propellers.
a. Der Fahrzeugführer hat die Besatzungsmitglieder und Gäste über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen.
b. Der Fahrzeugführer muss die Besatzungsmitglieder und Gäste anweisen, dass sie sich über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord informieren, sich die Gebrauchsanweisungen der Rettungs- und Feuerlöschmittel ansehen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen achten.
c. Der Fahrzeugführer hat die verantwortlichen Besatzungsmitglieder über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen.
d. Der Fahrzeugführer hat die Gäste an Bord über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen.
a. Wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab (Bereich des Hecklichtes) nähert.
b. Wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 112,5° achterlicher als querab (Bereich der Seitenlichter) nähert.
c. Wenn es sich einem anderen Fahrzeug gegenüber in einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab (Bereich des Hecklichtes) befindet.
d. Wenn es an einem anderen Fahrzeug aus einer achterlichen Richtung von mehr als 22,5° querab kommend (Bereich des Topplichtes) vorbeifährt.
a. Solche, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates besitzen.
b. Solche, die die vorgeschriebene Mindesttragweite von drei Seemeilen, die Größe und Farbgebung bzw. Lautstärke erreichen und mit einer Bescheinigung einer Klassifikationsgesellschaft versehen sind.
c. Solche, die gemäß der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) vorgeschrieben sind und ein CE-Zeichen haben.
d. Solche, die vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) geprüft und mit dem Zeichen für geprüfte Sicherheit (GS) versehen sind.
a. Die Geschwindigkeit muss der Verkehrslage, den Sicht- und Witterungsverhältnissen angepasst sein und es muss jederzeit aufgestoppt werden können.
b. Die Geschwindigkeit muss der Verkehrslage, den Sicht- und Witterungsverhältnissen angepasst sein und der Verkehr darf nicht behindert werden.
c. Die Geschwindigkeit muss der Verkehrslage, den Sicht- und Witterungsverhältnissen und dem Treibstoffverbrauch angepasst sein.
d. Die Geschwindigkeit muss der Verkehrslage, dem Verkehrsaufkommen, den Seegangs- und Windverhältnissen angepasst sein, so dass kein Sog und Wellenschlag entsteht.
a. Schleppverband von mehr als 200 m Länge.
b. Schleppverband von mehr als 100 m Länge.
c. Schleppverband von mehr als 50 m Länge.
d. Schleppverband von weniger als 50 m Läng.
a. Ein Grundsitzer.
b. Ein manövrierunfähiges Fahrzeug.
c. Ein manövrierbehindertes Fahrzeug.
c. Ein fischendes Fahrzeug.
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