In Eventu

“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt. Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation. In jeder Folge besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

https://in-eventu.at

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episode 5: AGB unter der Lupe


Nachlese

Das Urteil des Obersten Gerichtshofes nachlesen: OGH 20.07.2016, 6 Ob 120/15p

Unser Gast: Angelika Kurz

Angelika Kurz ist Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien und forscht, publiziert und lehrt zum Konsumentenschutzrecht, Vertragsrecht, Auftragsrecht, Kreditrecht, Leistungsstörungsrecht, Zahlungsdiensterecht und Kindschaftsrecht.

Angelikas Publikation zum Urteil nachlesen (zahlungspflichtig): Kurz in ecolex 2017, 836 Inhaltskontrolle von Bankkartenbedingungen und Missbrauchshaftung nach dem ZaDiG


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 July 25, 2018  30m