Personen, die mutmaßlich sowohl die österreichische als auch die türkische Staatsbürgerschaft haben, stehen seit dem Auftauchen einer angeblichen türkischen Wählerevidenz im Fokus der österreichischen Behörden. Denn in Österreich ist es grundsätzlich nicht möglich, neben der österreichischen eine andere Staatsbürgerschaft zu haben. Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.09.2018 wies dieser ein Rechtsmittel eines Salzburgers zurück, dem die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Der VwGH vertrat dabei die Ansicht, das Landesverwaltungsgericht Salzburg habe keinen groben Fehler begangen, indem es einerseits die fragliche Liste als Beweis betrachtete und gleichzeitig die Mitwirkungspflicht des vormaligen Österreichers am Verfahren nicht erfüllt sag. Der Fall reiht sich in eine Reihe an Fällen mutmaßlich österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürger ein und zeigt Probleme im Beweisverfahren in solchen Fällen auf.