In Eventu

“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt. Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation. In jeder Folge besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

https://in-eventu.at

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episode 9: Çifte vatandaşlık [Doppelstaatsbürgerschaft]


Personen, die mutmaßlich sowohl die österreichische als auch die türkische Staatsbürgerschaft haben, stehen seit dem Auftauchen einer angeblichen türkischen Wählerevidenz im Fokus der österreichischen Behörden. Denn in Österreich ist es grundsätzlich nicht möglich, neben der österreichischen eine andere Staatsbürgerschaft zu haben. Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.09.2018 wies dieser ein Rechtsmittel eines Salzburgers zurück, dem die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Der VwGH vertrat dabei die Ansicht, das Landesverwaltungsgericht Salzburg habe keinen groben Fehler begangen, indem es einerseits die fragliche Liste als Beweis betrachtete und gleichzeitig die Mitwirkungspflicht des vormaligen Österreichers am Verfahren nicht erfüllt sag. Der Fall reiht sich in eine Reihe an Fällen mutmaßlich österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürger ein und zeigt Probleme im Beweisverfahren in solchen Fällen auf.


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 November 28, 2018  30m