In Eventu

“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt. Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation. In jeder Folge besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

https://in-eventu.at

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episode 12: Hilf dir selbst... wenn du darfst


In unserer ersten Folge zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) widmen wir uns Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der das Recht auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung in Strafverfahren garantiert. In der Rechtssache Correia de Matos gegen Portugal hatte der Gerichtshof die Frage zu beantworten, ob Artikel 6 EMRK verletzt ist, wenn es einem Angeklagten faktisch nicht möglich sich, sich vor Gericht selbst zu verteidigen, sondern ihm jedenfalls ein_e Pflichtverteidiger_in bestellt wird. Der EGMR entschied mit einer äußerst knappen Mehrheit, dass die strengen portugiesischen Regeln, die eine solche Selbstverteidigung faktisch unmöglich machen, trotzdem zulässig sind. Die Entscheidung wird auch innerhalb des Gerichtshofes stark kritisiert. In dieser Folge von In Eventu erklären und analysieren wir die Entscheidung und stellen Argumente für und wider das Urteil des Gerichtshofes dar.


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 February 27, 2019  30m