Der Begriff "ordre public" beschreibt in den Rechtswissenschaften die verschiedenen Grundwerte und Grundwertungen einer Rechtsordnung. Ein Gericht darf nicht gegen diese Grundwerte handeln. Wenn ein Gericht eine Rechtsregel, die gegen den ordre public verstößt, darf es diese Regel daher ausnahmsweise nicht anwenden. Im Jänner 2019 entschied der OGH, dass eine erbrechtliche Regel (hier des iranischen Rechts), wonach Frauen und Männer grundsätzlich ungleich behandelt werden, gegen die österreichische ordre public verstößt. Iranisches Erbrecht darf daher in Österreich von Gerichten nicht angewandt werden. Wir besprechen die Hintergründe und das Ergebnis dieser spannenden Entscheidung und erklären, was es mit diesen Grundwerten der Rechtsordnung, der "ordre public" auf sich hat.