In Eventu

“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt. Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation. In jeder Folge besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

https://in-eventu.at

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episode 16: Kein Zwang zur Minderheit


Nachlesen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nachlesen: EGMR 19.12.2018 20452/14 Molla Sali v Griechenland (ausschließlich auf Englisch und Französisch verfügbar).

Musik

“Eduardo” – Sonate Nr. 11 (A-Dur), KV 331 (300i), 3. Satz (Allegretto, a-Moll), “Rondo alla turca” von Wolfgang Amadeus Mozart (CC-BY 3.0, Quelle)

Unser Gast: Andreas Prischl

Andreas Prischl, M.A., hat an der Universität Wien, am University College Dublin und an der University of Chicago Geschichte studiert und sich dabei auf Medien- und auf Wissenschaftsgeschichte spezialisiert.  Während der Schulzeit verbrachte er ein Austauschjahr bei einer Gastfamilie in Istanbul in der Türkei und verfolgt seither die Geschicke dieses Landes und seiner Menschen.


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 June 26, 2019  30m