Podcast der Deutschen Anwaltauskunft

Hörenswertes rund um das Thema Recht

http://vorabs.de/podcast/series/podcast-der-deutschen-anwaltauskunft/

subscribe
share






Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - Urteil der Woche (477): Chefs dürfen das Diensthandy ihrer Mitarbeiter nur mit Einverständnis orten


Der Chef ist Chef – und darf trotzdem nicht alles. Wenn das Diensthandy Teil der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist, muss sich der Chef trotzdem mit Kontrollen zurückhalten. Dies ist Arbeitgebern nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt.

Grundsätzlich darf kein Vorgesetzter seine Mitarbeiter ohne deren Kenntnis oder deren Einverständnis orten oder überwachen. Das Einverständnis muss dabei freiwillig erfolgen.

Unter bestimmten Auflagen ist eine Ortung der Mitarbeiter aber durchaus möglich: Der Arbeitgeber darf grundsätzlich alle Daten erheben und verwenden, die er benötigt, um das Arbeitsverhältnis durchzuführen.

Denkbar sei dies beispielsweise bei der GPS-Ortung eines Logistik-Unternehmens, um die Routen zu takten.

Arbeitgeber sollten sich aber diesbezüglich genau absichern. Hierbei empfiehlt sich eine zusätzliche Einwilligung des Arbeitnehmers. Diese muss schriftlich erfolgen und unter Angabe der Zwecke, die mit der Datenerhebung verbunden sind. Dann ist eine Ortung erlaubt.

Mehr dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft mit Rechtsanwalt Swen Walentowski.


fyyd: Podcast Search Engine
share








 March 19, 2016  3m