Ein allgemeines Rauchverbot in Gastronomiebetrieben ist seit langem Thema in Österreich und weltweit. Während viele andere Staaten bereits ein solches Verbot eingeführt haben, um die Gesundheit von Mitarbeiter_innen und Gästinnen und Gästen zu schützen, wurde die geplante Einführung des Verbots von der ÖVP/FPÖ-Koalition im April 2018 kurzfristig gestoppt. Gegen diese Abkehr vom geplanten Verbot erhob das Land Wien Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Dabei unterlag es jedoch. Der VfGH entschied, dass der Gesetzgeber (das Parlament) eine zulässige Entscheidung und Abwägung zwischen verschiedenen Rechten getroffen hat. Wir besprechen diese Entscheidung und anhand ihr auch die Funktion des VfGH in der österreichischen Verfassung.