In Eventu

“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt. Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation. In jeder Folge besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

https://in-eventu.at

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episode 19: Amtshaftung für den Doktor


Nachlesen

Die erwähnten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes nachlesen:

Entscheidung, wonach Gläubiger vom Schutzzweck der Norm erfasst sind: OGH 14.12.1979, 1 Ob 36/79 

Entscheidung, wonach die Bankunternehmer vom Schutzzweck der Norm nicht erfasst sind (Bank Burgenland-Entscheidung): OGH 4.4.2006, 1 Ob 251/05a

Musik

Wolfgang Amadeus Mozart,  Don Giovanni (KV 527 ) – Ouvertüre (Wiener Staatsopernorchester unter Josef Krips; Schutzfrist abgelaufen; Quelle)


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 August 25, 2019  30m