In Eventu

“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt. Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation. In jeder Folge besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

https://in-eventu.at

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episode 21: (Not) All Cops...?


Im Fußballstadion schwenkt ein Fan ein "A.C.A.B."-Banner (All Cops Are Bastards). Stellt dies eine strafbare Anstandsverletzung dar oder hat der Fan lediglich seine verfassungsgesetzlich gewährleistete Meinungsäußerungsfreiheit ausgeübt? Während die Landespolizeidirektion Wien und das Verwaltungsgericht Wien den Fußballfan nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz bestrafen, stellt sich der Verfassungsgerichtshof dem entgegen. Jedenfalls im Kontext des Fußballstadions und vor dem Hintergrund der angespannten Beziehungen zwischen Ultras und der Polizei und angesichts der Tatsache, dass "A.C.A.B." keine konkrete Beschimpfung ist, darf der Fan dafür nicht bestraft werden. Christian und Florian besprechen und erklären, worauf es bei dieser Entscheidung ankommt und was sie besonders macht.


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 November 27, 2019  30m