In Zukunft können Gemeinden vorgängig zu Entscheiden der KESB Stellung nehmen, wenn ein Fall Kosten von mehr als 10'000 Franken pro Jahr auslöst. Mitglieder der Gemeindebehörden erhalten in Einzelfällen sogar Akteneinsicht. Die Personen unterstehen aber der Schweigepflicht.Weiter in der Sendung:Erneute Rüge wegen DNA-Analyse: Bundesgericht rüffelt Berner KantonspolizeiJeder zehnte Stundenplan im Kanton Zug ist fehlerhaftDie geheimnisvollen Hügel im Bodensee bleiben geheimnisvoll. Untersuchungen konnten keine Erklärung über Herkunft und Sinn liefern.