Kaum ein Thema sorgt zurzeit für so viel politischen Zündstoff wie die Flüchtlingsfrage. Viele Diskussionen drehen sich darum, ob eine Obergrenze möglich ist. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat vor kurzem auf diese Frage eine Antwort gegeben: Das Asylrecht könne nach dem Grundgesetz nicht begrenzt werden. Da melden sich zwei frühere Verfassungsrichter und plädieren stattdessen für eine Schutzpflicht des Staates an der Grenze. Der Bund müsse den Ländern beistehen und die Einreisemöglichkeiten begrenzen. Die Verfassung gebe nicht allen Menschen weltweit ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Was gilt rechtlich? Gibt es tatsächlich eine Handlungspflicht des Staates? Könnte das Verfassungsgericht die Bundesregierung zur Grenzsicherung verurteilen?