Was die wenigsten SBB-Kunden wissen: Wer sein Abo verliert und dann einen Ersatzausweis hat, erhält bei dessen Rückgabe keinen Rappen zurück. Diese strenge Regel gilt sowohl für Streckenabos wie auch für Gleis7, Halbtax und GA. Weitere Themen: - Rechtsfrage: Darf ein Fundbüro 20.- für eine Mütze verlangen? - Zahn ab: Mobiliar zahlt nun doch