In Eventu

“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt. Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation. In jeder Folge besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

https://in-eventu.at

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episode 23: Bankraub mal anders


Dank einer im Wahlkampf 2017 kurzfristig eingeführten Vorschrift mussten Banken jene Kosten übernehmen, die ihren Kunden bei Bargeldbehebungen bei Bankomaten von Drittanbietern entstanden. Der Verfassungsgerichtshof erkannte jedoch, dass die Regelung des § 4a Verbraucherzahlungskontogesetz verfassungswidrig ist, denn sie schränkt die Eingetumsrechte der Banken - die ja mit den Bankomat-Drittanbietern keinen Vertrag haben und auch gar nicht beeinflußen können, ob und in welcher Höhe Behebungsgebühren entstehen - unzulässig stark ein. Eine weitere Vorschrift, der § 4 Abs 2 Verbraucherzahlungskontogesetz wurde jedoch für verfassungsgemäß befunden: Banken müssen sich damit abfinden, dass sie ihren Kunden verschieden Gebührenmodelle anbieten müssen, um verschiedene Benutzungsarten von Bankomaten abzudecken.


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 January 22, 2020  30m