Durch das Kontaktverbot können keine WEG Versammlungen abgehalten werden.
Die Bundesregierung hat zwei zeitlich beschränkte Änderungen beim WEG vorgenommen um die Folgen von Verwalterlosigkeit und Ablauf des Wirtschaftsplanes zu verhindern.
Bei weiteren Notmaßnahmen gibt es keine Sonderregelungen, wobei hier bereits der Verwalter schon Möglichkeiten hat.
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