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Autonews vom 29. April 2020


Thema heute:   

Teure Zeiten für Autofahrer

 

Foto: Tim Hufnagl/ Rechtsanwälte WILDE BEUGER SOLMECKE

Am 28. April 2020 ist die Änderung der StVO-Novelle in Kraft getreten. Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Autofahrer müssen sich nach Informationen von Christian Solmecke von der Kölner Rechtsanwälte WILDE BEUGER SOLMECKE darauf einstellen, dass es künftig bei Verstößen teils erheblich teurer wird als bislang.

Die novellierte Straßenverkehrsordnung geht künftig u.a. härter gegen Rettungsgassen-Rüpel vor, außerdem werden die Strafen für Parken auf Geh- und Radweg sowie in zweiter Reihe spürbar erhöht und auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird deutlich früher als bisher ein Fahrverbot verhängt.

Christian Solmecke
Foto: Tim Hufnagl/ Rechtsanwälte WILDE BEUGER SOLMECKE

Diese Bußgelderhöhungen kommen auf Sie zu

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen werden allgemeine Halt- und Parkverstöße nun mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet. Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden von 35 auf 55 Euro angehoben. Neu eingeführt wird ein Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge, sowie die Geldbuße für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge. Beides kostet ebenfalls 55 Euro. Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich einer scharfen Kurve und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten wird angehoben. Klar geregelt ist auch, dass das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse nun genauso verfolgt und geahndet werden kann, wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse.

Hier drohen Bußgelder bis zu 320 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.  Ebenfalls neu ist auch ein Fahrverbot für das Nichtbilden einer Rettungsgasse.

Zudem werden laut Rechtsanwälte WILDE BEUGER SOLMECKE zahlreiche Geldbußen angehoben. So werden schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als es bislang der Fall war ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts jetzt bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts von 26 km/h. Die Geldbußen bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden verdoppelt. Daneben wird auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

 

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 April 29, 2020  n/a