In Eventu

“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt. Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation. In jeder Folge besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

https://in-eventu.at

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episode 29: Betreten (doch nicht) verboten


Nachlese

Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes nachlesen:

VfGH 14.07.2020, G 202/2020 und V 408/2020

VfGH 14.07.2020, V 411/2020

VfGH 14.07.2020, V 363/2020

Die Presseaussendung des Verfassungsgerichtshofes nachlesen:

VfGH 22.07.2020, COVID-19-Gesetz ist verfassungskonform, Verordnungen über Betretungsverbote waren teilweise gesetzwidrig

Musik

Mystery Mammal – There Is Something Wrong (Quelle; CC BY 4.0)


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 July 22, 2020  30m