Alles begann mit einem Universitätsassistenten, der am 7. April einen Individualantrag an den Österreichischen Verfassungsgerichtshof stellte und gegen die „Corona-Verordnung“ des Gesundheitsministers klagte. Mittlerweile wissen wir: Teile dieser Verordnung, die im März innerhalb kürzester Zeit erlassen wurde, sind nicht gesetzlich gedeckt. Was genau bedeutet das, wenn Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsschließungen auf der Basis einer Verordnung erfolgt sind, die rechtswidrig ist? Magdalena Pöschl, Verfassungsjuristin und Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), erklärt, warum konkret die allgemeine Ausgangsbeschränkung und die Schließung von Geschäften über 400 Quadratmeter einer Prüfung durch den VfGH nicht standgehalten haben und welche Folgen es für diejenigen gibt, die Strafen wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen bekommen haben. So viel sei verraten: Ob es eine Generalamnestie geben wird, ist ungewiss. Das Gespräch wurde am 24.7.2020 geführt. ---------- Podcast der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Gestaltung und Moderation: Julia Grillmayr Sound: Axel Hirn Bild: Shutterstock