Steuern in Polen leicht erzählt

Steuerexperten von RSM Poland nehmen sich ein aktuelles steuerliches Thema auf den Tisch und kommentieren dieses auf solche Art und Weise, damit es noch leicht verdaulich ist. Ein kleines Lächeln dabei soll nicht stören, insbesondere wenn es stets über Steuern die Rede ist. Polnische Gegebenheiten müssen ja nicht selbstverständlich sein – daher hilft es sehr, wenn dabei die „deutsche Perspektive“ mitberücksichtigt wird. Schließlich hat das German Desk bei RSM Poland bereits recht große Erfahrung.

https://www.rsmpoland.pl/pl

subscribe
share






#04 Das neue umsatzsteuerliche Split Payment in Polen – was man beachten muss, damit man in einem Sack mit Steuersündern nicht landet


Republik Polen hat sich Mitte 2019 für ein Experiment entschieden und im Rahmen des Umsatzsteuerrechts das sog. Split Payment (geteilte Zahlung) eingeführt. Kurz und bündig gefasst bedeutet die Neuigkeit, dass man beim Erwerb von bestimmten Waren oder beim Bezug von bestimmten Dienstleistungen den fälligen Bruttobetrag zwingend unter Anwendung einer besonderen Banküberweisung begleicht. Wird das Geld an den Leistenden im Rahmen des Split Payment überwiesen, so nimmt die Bank automatisch eine Aufteilung des überwiesenen Betrages vor: in den Nettobetrag (welcher auf dem „normalen“ Girokonto landet) und in den Umsatzsteuerbetrag (welcher auf dem gesonderten VAT-Konto landet). Im Ergebnis häufen sich die Umsatzsteuerbeträge auf dem separaten VAT-Konto an, wobei dieses Bankkonto durch die polnische Finanzverwaltung streng überwacht wird. Kein Betrag darf ausgezahlt werden, bevor das Finanzamt diesen nicht freigibt. Das ganze Mechanismus soll den steuerlichen Betrügereien erfolgreich vorbeugen. Wichtig ist, dass auch die ausländischen Unternehmer u.U. betroffen werden könnnen.

Zusammenfassung aus dem vierten Abschnitt:

  1. Das gemeinsame europäische Mehrwertsteuersystem sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf jeder Etappe der Mehrwertschaffung durch die beteiligte Unternehmer einbehalten wird – bevor der Steuerbetrag selbst erst am Ende der Leistungskette durch den Endverbraucher (Endkunden) finanziert wird. Das Geld fließt also über die Hände der beteiligten Unternehmer an die Finanzverwaltung. Die fälligen Steuerbeträge ergeben sich als Differenz der zu Zeitpunkt der Leistungsausführung berechneten Steuer und den abziehbaren Vorsteuern (welche auf der früheren Etappe der Leistungskette gezahlt wurden). Dies lässt u.U. einen Raum für Steuerbetrüge.
  2. Das neue Split Payment gilt als Gegenmaßnahme wegen Steuerbetrügen – nachdem zahlreiche Versuche mit dem inländischen Reverse Charge (Verlegung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger) gescheitert haben, konzentriert man sich auf der genaueren Beobachtung der Geldbewegung, bzw. versucht man die unberechtigten Geldtransfers ins Ausland zu verhindern.
  3. Das Split Payment funktioniert als eine automatische Aufteilung des Rechnungsbetrages ins Netto und in den Steuerbetrag, sobald die Banküberweisung an den Leistenden Unternehmer erfolgt. Die Banken werden verpflichtet das Split Payment automatisch vorzunehmen. Die Beauftragung einer solchen Überweisung ist daher nur bei polnischen Banken bzw. bei polnischen Niederlassungen der ausländischen Banken möglich. Folglich muss man in Polen ein Bankkonto haben, wenn man durch das Split Payment betroffen wird.
  4. Betroffen sind Umsätze mit Waren oder Ausführung von Dienstleistungen, welche unter die besondere Aufsicht fallen, falls für diese in einer Rechnung mehr als 15.000 PLN brutto berechnet wird.
  5. Unbegründete (unberechtigte) Unterlassung der Anwendung des Split Payment wird mit erheblichen Geldstrafen und mit zusätzlicher Steuerschuld bedroht.
  6. Die Vorschriften betreffen auch ausländische Unternehmer – selbst wenn sie in Polen auf Dauer nicht präsent sind, hier aber steuerpflichtige Umsätze ausführen.


fyyd: Podcast Search Engine
share








 August 25, 2020  15m