Republik Polen hat sich Mitte 2019 für ein Experiment entschieden und im Rahmen des Umsatzsteuerrechts das sog. Split Payment (geteilte Zahlung) eingeführt. Kurz und bündig gefasst bedeutet die Neuigkeit, dass man beim Erwerb von bestimmten Waren oder beim Bezug von bestimmten Dienstleistungen den fälligen Bruttobetrag zwingend unter Anwendung einer besonderen Banküberweisung begleicht. Wird das Geld an den Leistenden im Rahmen des Split Payment überwiesen, so nimmt die Bank automatisch eine Aufteilung des überwiesenen Betrages vor: in den Nettobetrag (welcher auf dem „normalen“ Girokonto landet) und in den Umsatzsteuerbetrag (welcher auf dem gesonderten VAT-Konto landet). Im Ergebnis häufen sich die Umsatzsteuerbeträge auf dem separaten VAT-Konto an, wobei dieses Bankkonto durch die polnische Finanzverwaltung streng überwacht wird. Kein Betrag darf ausgezahlt werden, bevor das Finanzamt diesen nicht freigibt. Das ganze Mechanismus soll den steuerlichen Betrügereien erfolgreich vorbeugen. Wichtig ist, dass auch die ausländischen Unternehmer u.U. betroffen werden könnnen.
Zusammenfassung aus dem vierten Abschnitt: