Steuern in Polen leicht erzählt

Steuerexperten von RSM Poland nehmen sich ein aktuelles steuerliches Thema auf den Tisch und kommentieren dieses auf solche Art und Weise, damit es noch leicht verdaulich ist. Ein kleines Lächeln dabei soll nicht stören, insbesondere wenn es stets über Steuern die Rede ist. Polnische Gegebenheiten müssen ja nicht selbstverständlich sein – daher hilft es sehr, wenn dabei die „deutsche Perspektive“ mitberücksichtigt wird. Schließlich hat das German Desk bei RSM Poland bereits recht große Erfahrung.

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#01 Feste Niederlassung - wer darf besorgt sein?


Wir sprechen Ihre Sprache auch wenn es sich um abstrakte steuerliche Themen handelt. Unser erstes Thema stellt die sog. umsatzsteuerliche feste Niederlassung vor. Sie hat mit der gut bekannten ertragssteuerlichen Betriebsstätte wenig zu tun, gewinnt aber letztens an Bedeutung. Die einzelnen Mitgliedstaaten prüfen genauer, welche Geschäftstätigkeit und wie durch EU-ausländische Unternehmen geführt wird und ob dabei keine Steuereinnahmen verloren gehen. Bei der Umsatzsteuer soll die Belastung zwar immer nur vorübergehend sein, für die faktische Neutralität ist aber wichtig, wie lange dieses „vorübergehend“ dauern kann… Sind Sie nicht sicher, ob Sie eine umsatzsteuerliche feste Niederlassung im EU-Ausland haben? Hören Sie doch für wenige Minuten zu…
 
Zusammenfassung aus dem ersten Abschnitt:

  1. FE (fixed establishment) ist lange noch nicht gleich PE (permanent establishment) – die Erste funktioniert nur für umsatzsteuerliche Zwecke, kann aber – unter Umständen – zusammen mit der ertragssteuerlichen Betriebsstätte (PE) auftreten.
  2. Gibt es eine FE im jeweiligen Mitgliedstaat, so heißt es, dass dort ein Teil unseres Unternehmens umsatzsteuerlich separat betrachtet wird = die Rechnungsstellung und Steuerabrechnung muss lokal angepasst werden.
  3. Im Rahmen der FE werden mehr Geschäftsvorfälle in dem Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst, in welchem die FE vorhanden ist.
  4. Es ist besser das Vorhandensein der FE vorab und regulär zu prüfen, damit keine Steuerrückstände durch Versehen entstehen – die Abrechnung der USt muss nämlich nicht immer neutral sein, mindestens nicht kurzfristig. Je nach Gestaltung der Eingangs- und Ausgangsumsätze kann die fällige Steuer oder Vorsteuerguthaben entstehen. Vorab weiß man das aber selten.


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 June 1, 2020  13m