Straßenausbaubeiträge - so sperrig wie der Begriff ist, so strittig sind die dahinterstehenden Gebühren, die von Hauseigentümern verlangt werden können.
Sie werden auf Grundlage des Kommunalabgabegesetzes von Städten und Gemeinden erhoben. Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen trat 1969 in Kraft und sieht vor, dass bei der Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen ein Beitrag der anliegenden Grundstückseigentümer*Innen erhoben werden soll.
So weit zur Definition. Klingt einfach, so ist es aber nicht. Weil, was ist, wenn plötzlich ein Gebührenbescheid im Briefkasten liegt, der die wirtschaftlichen Möglichkeiten schnell überflügeln kann? Heute spreche ich mit Otto Grochtdreis, einer der Stars der Szene, wenn es darum geht, gegen Straßenausbaubeiträge zu demonstrieren.