Experten Interview zum Thema Rollläden mit
Olaf Vögele
Schlossermeister
Rollladen und Jalousiebaumeister
Betriebswirt i.H.
Sachverständiger für Rollläden, Sonnenschutz und Tore
Mitglied im BVT (Bundesverband Tore) & IVRSA (Industrieverband Rollladen Sonnenschutz Automatisation)
Ausschnitte aus dem Interview:
Rollläden sind keine Verdunklungen sondern Abdunkelungen. Somit ist Streulicht zu gestatten.
Rollladen Revisionsöffnungen sind bauseits immer zugänglich zu halten. Schließlich werden Motorhauben auch nicht zugeschweißt.
Rollläden unterliegen der CE Kennzeichnungspflicht, dass muss ein Betrieb der selber konfektioniert mit beachten und eine Leistungserklärung für seine Produkte erstellen.
Bei der Planung von Sonnenschutzprodukten ist deren Einsatzzweck und der Montageort zu berücksichtigen, um die Windlasten und die daraus resultierenden Montagesysteme ermitteln zu können.
Normen:
Din EN 13659 Abschlüsse außen und Außenjalousien - Leistungs- und Sicherheitsanforderungen
Din EN 13561 Markisen - Leistungs- und Sicherheitsanforderungen
Din 18073 ATV Rollläden, Markisen und sonstige Abschlüsse im Bauwesen
TR121 Technische Richtlinien Rollläden
Links:
https://ivrsa.de/
https://rs-fachverband.de/
https://rs-kompetenzzentrum.de/normen-richtlinien/technische-richtlinien/
In den kommenden Folgen werde ich Themenbereiche aus dem Rollladenbereich noch mal aufgreifen.
Viel Spaß beim Hören
Euer Marc
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