Luhmann zeigt, wie Rechtstheorien mit begrifflichen Unterscheidungen arbeiteten, ohne ihren Gegenstand zu bestimmen, und führt die Leitunterscheidung System/Umwelt ein. Wie begreift sich das Recht als Einheit? Bisherige Theorien arbeiteten mit der Vorstellung, es gäbe eine Hierarchie von Rechtstypen: Ewiges Recht (theologisch fundiert), Naturrecht (Hobbes, Gesellschaftsvertrag) oder positives, „menschgemachtes“ Recht. Sie stützten sich dogmatisch auf eine hierarchische Ständeordnung und konnten die Paradoxie nicht erklären, dass nicht für jede Schicht das gleiche Recht galt. ...