Ich interviewte Rechtsanwältin Frau Nicole Mutschke zum Thema Widerspruch und Rücktritt bei einer bereits fest abgeschlossenen Lebensversicherung.
Um sich und ihre Angehörigen im Alter abzusichern, schließen viele Menschen eine private Renten- oder Lebensversicherung ab. Doch oft genug zeigt sich: Die Anlagen halten nicht, was sie versprechen. Das Geld bringt nicht den gewünschten Ertrag und wäre an anderer Stelle besser angelegt.
Beste Chancen vom Widerruf Gebrauch zu machen ist, wenn der Vertrag zwischen den Jahren 1994 und 2007 gemacht wurde.
Die gute Nachricht ist: In vielen Fällen können Anlegerinnen und Anleger ihr Geld zurückerhalten.
Nicole Mutschke weiß, worauf es dabei ankommt. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Inhaberin der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Nicole Mutschke
https://rentenbooster.de/nicolemutschke/
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0211 – 68 87 87-30
E-Mail: info@kanzlei-mutschke.de
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