2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Die Vorratsdatenspeicherung, so wie es die europäische Richtlinie vorsah, ist mit Europäischen Grundrechten nicht zu vereinen und kippte die Richtlinie. Doch was erlaubt das europäische Recht eigentlich? Heute verhandelt der EuGH über einen schwedischen und einen englischen Fall.
Von Gudula Geuther
www.deutschlandfunk.de, Europa heute
Hören bis: 19.10.2016 05:13
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